Liebe Sportfreunde!
Coronmaßnahmen Zusammenfassung_Stand 17.05.2021
Endlich ist es wieder soweit, nach langer Aussetzung des Turnbetriebs aufgrund der
COVID-19 –Regelungen, starten wir wieder mit dem Turnbetrieb!
Bemerkung: Aufgrund von erhöhten Coronazahlen kann der Betrieb, durch Bundes-, Landes oder Gemeindebeschluss, reduziert oder komplett eingestellt werden.
Damit dieser Fall vermieden wird unser Betrieb reibungslos und ohne eine Wiederholung einer Sperre stattfinden kann, bitten wir euch
folgende Verhaltensregeln zur Kenntnis zu nehmen - und einzuhalten:
Grundsätzliche Verhaltensregeln für Teilnehmer unserer Turneinheiten:
- Betretungsvorgaben:Es gilt die sogenannte 3G - Regel:
- ein gültiges negatives Testergebnis (1)
- ein Impfnachweis/pass (nach 1. Impftermin mind. 22 Tage vergangen).
- eine Bestätigung über eine überstandene Coronainfektion (nicht älter als 3Monate)
1.) Antigentest: 48h
PCR-Test: 72h
- Betreten der Turnhalle unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden.
- FFP2 Maskenpflicht bis zum Betreten des Turnbereiches - während der Turneinheit ist für die Teilnehmer keine Maske notwendig!
Um Ansammlungen vor der Sportanlage bzw. im Eingangs- und Garderobenbereich zu vermeiden ist pünktliche Ankunft und Verlassen der Turnanlagen notwendig.
- Zur Vermeidung großer Teilnehmergruppen in den Umkleidebereichen, sollten die SportlerInnen schon in der jeweiligen Sportkleidung zut Turneinheit kommen. Ansonsten, wenn die Möglichkeit besteht, beide Umkleidekabinen nutzen.
- Duschräume sind max. von 2 Personen gleichzeitig zu nutzen.
- Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere SportlerInnen ist sicher zu stellen, dass alle vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Wo es möglich ist, ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen. Gymnastikgeräte sollten im Regelfall nur von einer Person verwendet werden.
- Max. Teilnehmerzahl :
- Bei den Erwachsenen- und Jugendeinheiten max. 15 Personen (dadurch wird die Einhaltung von 20m² /Person erfüllt).
- Bei den Kleinkindern mit Begleitperson gilt: 10 Kinder
- Je Kind max. 1 Begleitperson - diese hat während des gesamten Turnbetriebes weiterhin eine FFP2-Maske zutragen.
- Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Ein FFP2 ist bei der Sportausübung ebenso nicht notwendig. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.
- Bei Kinder- und Jugendeinheiten sollte der Lehrwart die Teilnehmer nach Möglichkeit außerhalb der Halle bzw. im Foyer-Bereich in Empfang nehmen (kein Zugang für Eltern / Begleitpersonen zum Spielfeld oder in den Garderobentrakt).
Ausnahme bei den Eltern/Kindeinheiten hier ist aufgrund der Organisation der Einheiten auf Abstand- und Gruppengröße zu achten.
Besonderheiten für Lehrwarte:
- Sofort die Fenster öffnen um für eine gute Durchlüftung zu sorgen.
- Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, wird in jeder Turneinheit eine Kontaktliste sowie ein Teilnehmerverzeichnis aufgelegt.
- An Hygienregeln erinnern!
Herzlichen Dank für euer Verständnis, und viel Vergnügen und Freude beim gemeinsamen Neustart!